Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
(1) Anbieterin ist:
Yana Kaftunenkova
handelnd unter:
Clean aus Berlin Gebäudereinigung & Gebäudeservice
Turmstraße 34
10551 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@cleanausberlin.de
Telefon: +49 178 155 65 48
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reinigungs-, Gebäude-, Hof- und Gartenservices.
(3) Gebäudereinigungsleistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht. Garten- und Hofpflegeleistungen können gegenüber Unternehmern und Verbrauchern erbracht werden.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(6) Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Angaben auf unserer Website, in Werbematerialien oder in sozialen Medien stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser individuelles Angebot annimmt oder wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen.
(4) Maßgeblich für Art, Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, Leistungsrhythmus und Vergütung ist das individuelle Angebot einschließlich der darin genannten Leistungsbeschreibungen und Anlagen.
(5) Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der verkehrsüblichen Sorgfalt.
(2) Art, Umfang und das geschuldete Ergebnis der Leistung richten sich nach dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Natur der vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur nach einer gesonderten Beauftragung ausgeführt und zusätzlich vergütet.
(4) Zulassungs-, genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Handwerks-, Transport- und Entsorgungsleistungen werden nur ausgeführt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit erforderlich, können hierfür entsprechend berechtigte Fachunternehmen eingesetzt werden.
(5) Medizinische Sterilisation, behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen, Schädlingsbekämpfung, Gefahrstoffsanierung sowie Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und umfassende Malerarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistungen, sofern ihre Ausführung nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig den Zugang zu den vereinbarten Flächen sowie, soweit erforderlich, Wasser, Strom und geeignete Entnahmestellen zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber informiert uns vor Beginn der Arbeiten über empfindliche Materialien, besondere Pflegevorgaben, bekannte Schäden, Gefahrenstellen, Alarmanlagen, Tiere, betriebliche Sicherheitsregeln und sonstige Umstände, die für eine sichere und fachgerechte Ausführung relevant sind.
(3) Wertgegenstände, Bargeld, vertrauliche Unterlagen und leicht beschädigbare Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten angemessen zu sichern.
(4) Soweit die Bearbeitung besonders empfindlicher oder wertvoller Gegenstände vereinbart wird, hat der Auftraggeber uns vorab über deren Eigenschaften und besondere Behandlungsvorgaben zu informieren.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Arbeiten an den betroffenen Flächen berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder sonstigen Berechtigten vorliegen.
§ 5 Schlüssel und Zutritt
(1) Übergebene Schlüssel, Transponder und Zugangscodes werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet.
(2) Die Übergabe und Rückgabe von Schlüsseln, Transpondern oder Zugangsmitteln kann in einem Protokoll dokumentiert werden.
(3) Ein Verlust oder eine sonstige Beeinträchtigung der Zugangsmittel wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(4) Die Haftung für einen Verlust oder eine Beschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 13 dieser AGB.
§ 6 Besondere Regelungen für Reinigungsleistungen
(1) Reinigungsart, Reinigungsintervall, zu reinigende Flächen, Qualitätsanforderungen und verwendete Materialien ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Der Auftraggeber hat uns auf Oberflächen und Gegenstände hinzuweisen, die ausschließlich mit bestimmten Reinigungsmitteln oder Verfahren behandelt werden dürfen.
(3) Liegen keine eindeutigen Hersteller- oder Pflegeangaben vor, dürfen wir zunächst eine unauffällige Testfläche behandeln oder die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
(4) Normale Abnutzung, bereits vorhandene Schäden, dauerhaft eingezogene Verfärbungen und Verschmutzungen, die sich mit den vereinbarten fachgerechten und materialschonenden Verfahren nicht vollständig entfernen lassen, stellen keinen Mangel unserer Leistung dar, sofern kein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 7 Besondere Regelungen für Garten- und Hofpflege
(1) Garten- und Hofarbeiten können von Witterung, Bodenbeschaffenheit, Jahreszeit, Pflanzenzustand und öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften abhängig sein.
(2) Müssen Arbeiten aus diesen Gründen verschoben werden, vereinbaren wir mit dem Auftraggeber einen neuen Termin.
(3) Gesetzliche Schnitt-, Fäll-, Natur- und Artenschutzbestimmungen werden eingehalten. Stärkere Rückschnitte, Fällungen oder Arbeiten an geschützten Bäumen und Gehölzen werden nur ausgeführt, wenn die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen.
(4) Bei Pflanzungen und Aussaaten schulden wir eine fachgerechte Ausführung. Ein dauerhafter Anwuchs- oder Wachstumserfolg kann nicht garantiert werden, soweit dieser durch Witterung, Bodenverhältnisse, Schädlingsbefall, Tiere, fehlende Bewässerung oder andere Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs beeinträchtigt wird.
(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(6) Der Auftraggeber informiert uns vor Beginn der Arbeiten über Leitungen, Bewässerungssysteme, unterirdische Einbauten und sonstige nicht erkennbare Besonderheiten der Fläche.
§ 8 Abfälle und Entsorgung
(1) Art und Umfang der Mülltrennung, Bereitstellung, des Abtransports oder der Entsorgung müssen ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Gefährliche Abfälle, Chemikalien, Asbest, infektiöse Abfälle, Batterien, Elektrogeräte und andere besonders überwachungsbedürftige Abfälle werden nicht übernommen, sofern ihre Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart und durch ein hierzu berechtigtes Fachunternehmen organisiert wird.
(3) Soweit ein Abtransport oder eine Entsorgung vereinbart wurde, dürfen wir entsprechend zugelassene Transport- und Entsorgungsunternehmen einsetzen.
(4) Gebühren und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder aufgrund unvollständiger beziehungsweise unzutreffender Angaben des Auftraggebers erforderlich werden und der Auftraggeber vor ihrer Entstehung darüber informiert wurde.
(5) Der Auftraggeber informiert uns vorab vollständig über Art, Menge und Herkunft der Abfälle und stellt sicher, dass keine unzulässigen oder nicht angekündigten Stoffe enthalten sind.
§ 9 Termine, Zugangshindernisse und unvorhersehbare Ereignisse
(1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeitangaben gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Kann eine Leistung wegen fehlenden Zugangs, nicht bereitgestellter Anschlüsse oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, können wir den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren und nicht vermeidbaren Aufwand berechnen.
(3) Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft werden angerechnet.
(4) Bei höherer Gewalt, extremen Wetterbedingungen, behördlichen Maßnahmen, Verkehrsstörungen, einem unvorhersehbaren Ausfall notwendiger Betriebsmittel oder einem kurzfristigen Ausfall von Mitarbeitenden, für den kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist, dürfen vereinbarte Termine angemessen verschoben werden.
(5) Wir informieren den Auftraggeber in einem solchen Fall so früh wie möglich und vereinbaren einen Ersatztermin.
§ 10 Absage und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
(1) Einzeltermine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(2) Bei einer späteren Absage können wir Ersatz für den tatsächlich entstandenen und nicht vermeidbaren Ausfall verlangen, soweit die reservierte Arbeitszeit nicht anderweitig eingesetzt werden konnte.
(3) Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden ausschließlich Gesamtpreise einschließlich aller anfallenden Steuern und sonstigen obligatorischen Preisbestandteile angegeben.
(3) Gegenüber Unternehmern ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Rechnung, ob die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten oder ob diese zusätzlich berechnet wird.
(4) Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten werden nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung ausgeführt.
(5) Werden während der Arbeiten nicht vorhersehbare Gefahren oder Schäden festgestellt, dürfen wir die betroffenen Arbeiten bis zur Abstimmung mit dem Auftraggeber unterbrechen.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Beanstandungen, Mängel und Nacherfüllung
(1) Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
(2) Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt oder verkürzt.
(3) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, erhalten wir Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
(4) Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
e) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
(6) Ein Mitverschulden des Auftraggebers, insbesondere aufgrund unvollständiger Hinweise auf empfindliche Materialien, Vorschäden oder Gefahrenstellen, richtet sich nach § 254 BGB.
§ 14 Einsatz von Mitarbeitenden und Fachunternehmen
(1) Wir dürfen geeignete Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen sowie fachlich und rechtlich berechtigte Subunternehmen einsetzen, soweit keine persönliche Leistungserbringung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Laufzeit und Kündigung bei wiederkehrenden Leistungen
(1) Laufzeit, Leistungsrhythmus und ordentliche Kündigungsfrist wiederkehrender Verträge ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern darf eine vereinbarte anfängliche Vertragslaufzeit höchstens zwei Jahre betragen.
(3) Eine stillschweigende Verlängerung eines Verbrauchervertrags erfolgt, soweit vereinbart, ausschließlich auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
(4) Kündigungen können mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Garten- und Hofpflegeleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
(3) Gesetzliche Ausnahmen und die gesetzlichen Regelungen über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
https://cleanausberlin.de/datenschutz/
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.